Kinder werden durch die Taufe und Erziehung zwangschristianisiert, ein evt. späterer Kirchenaustritt wird von der Kirche nicht anerkannt, da die Taufe unauflöslich ist. Die religiöse Erziehung wirkt wie eine Gehirnwäsche und kann für die Kinder erhebliche negative Folgen haben, wie etwa unkontrollierbare Ängste auslösen oder sie mit falschen Schuldgefühlen belasten. Eine qualifizierte moralische und ethische Orientierung bietet die Religion hingegen mit Sicherheit nicht.
Übrigens, es gibt auch keinen Kirchenausschluß. Ein vor dem Amtsgericht bzw. Standesamt erklärter Kirchenaustritt nach staatlichem Recht, hat lediglich eine Exkommunikation zur Folge. Durch die Exkomminaktion wird lediglich die Berechtigung zur Teilnahme an den Sakramenten (Kommunion, kirchliche Dienstleistungen) widerrufen. Wer sich ohnehin schon von der Kirche distanziert hat, interessiert sich dafür bestimmt nicht.
Nicht nur die neuerlich bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Kindesmißbrauch in der Kirche, machen es deutlich, dass wir unsere Kinder vor der Kirche schützen müssen!
Damit Sie mich nicht falsch verstehen, es geht mir nicht darum, irgendeiner Religionsgemeinschaft oder Kirche das RECHT auf freie Religionsausübung abzusprechen, weder der christlichen, der jüdischen, der islamischen etc. Bevölkerung, selbst Anhängern des Bhagwhan oder von Scientology nicht. Es geht ausschließlich um die notwendige Beseitigung bzw. Nichteinführung der Privilegien, also der Sonder- und Vorrechte der Religionsgemeinschaften und Kirchen.
DURCH DAS RECHT AUF FREIE RELIGIONSAUSÜBUNG IST GEDECKT:
* Die Gründung neuer Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Dem Staat und der Gesellschaft stehen es nicht zu, einer solchen Organisation das Recht abzusprechen, sich als Kirche oder Religionsgemeinschaft bezeichnen zu dürfen.
* Der Bau von Kirchen, Moscheen, Synagogen etc., in so fern sie nicht vom Staat und der Bevölkerung zwangsfinanziert werden. Dafür muß das normale Baurecht gelten, besondere Einschränkungen darf es nicht geben. So hat kürzlich die Schweizer Initiative für ein Minarettverbot leider sehr viel Schaden angerichtet, denn das war der falsche Ansatzpunkt für Kritik.
* Die Verpflichtung des Staates das Recht auf freie Religionsausübung zu schützen in dem gleichen Umfang, in dem der Staat auch andere Persönlichkeitsrechte schützt.
* Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften für ihren jeweiligen Glauben in der Öffentlichkeit in angemessener Weise Werbung (Missionsarbeit) zu machen, z. B. durch das Betreiben von eigenen Fernseh- und Radiosendern und Verlagen für Printmedien, öffentliche Demonstrationen etc.. (Ich weise darauf hin, dass im Wirtschaftsleben gewisse Werbeformen, wie z. B. Telefonmarketing, als unlauterer Wettbewerb eingestuft und verboten sind).
* Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge und freiwillige Spenden anzunehmen, wobei diese Gelder aber nicht von der staatlichen Steuer abgesetzt werden dürfen.
* Das Tragen von Kopftüchern, Ketten mit Kruzifixen, Abzeichen etc. in der Öffentlichkeit. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollten während ihrer Arbeit von dieser Erlaubnis ausgenommen sein, da sie als Diener des Staates zu einer religiös weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind.
...HINGEGEN IST NICHT DURCH DAS RECHT AUF RELIGIONSAUSÜBUNG GEDECKT:
* Alle religiösen Handlungen, die in die Rechte dritter Personen eingreifen, wie etwa...
...religiöse Kindererziehung,
...Kindertaufen, Beschneidungen von Kindern und ähnliche Prozeduren
...vermeidbare Belästigungen etwa durch Glockengeläut, Muezinrufen etc.
...der Schutz religiöser Feiertage
...der Wunsch nach staatlicher Finanzierung oder anderweitiger Förderung der Religionsausübung
...Geburtenkontrolle zu unterlassen. Leider zeichnen sich unsere moslemischen Mitbürger durch besonders reichen Kindersegen aus, der die wirtschaftliche und ökologische Stabilität Europas gefährdet (Näheres hier).
...der Wunsch nach sonstigen Privilegien, z. B. die Entbindung der Pfarrer von der allgemeinen Wehrpflicht
WICHTIGER HINWEIS: Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland vertritt hingegen die Auffassung, dass kirchliche Sonder- und Vorrechte durch die Religionsfreiheit gedeckt sind! Damit hat die deutsche Justiz die Bundesrepublik Deutsch erneut als Rechtsstaat disqualifiziert.
(Hamburger Abendblatt vom 1. 12. 2009 zum Thema von vier verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin)
AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ:
" Alle Menschen / Organisationen müssen vom Staat gleich behandelt werden, keine/r darf durch Privilegien bevorzugt werden."
` Menschen, die auf Grund einer Behinderung, einer Erkrankung, ihres noch jungen oder sehr hohen Alters in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind, haben den Anspruch auf Privilegien (z. B. Behindertenparkplätze, Freifahrtscheine etc.) um ihr Leben zu erleichtern. Die Allgemeinheit ist zur Solidarität und Rücksichtnahme verpflichtet.
* Organisationen, die für die Sicherheit und Ordnung im Allgemeinwohl verantwortlich sind. Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr etc..
Religiöse Menschen und Kirchen / Religionsgemeinschaften gehören hingegen nicht zu diesem Personenkreis.